
Ein Unfallgutachten bildet die Grundlage für die Auszahlung Ihres Unfallschadens!
Nach einem unverschuldeten Unfall ist es wichtig, dass die Beweissicherung und Feststellung der Schadenhöhe durch einen KFZ Sachverständigen erfolgt. Der Gutachter bestimmt neben der Schadenhöhe auch den Wiederbeschaffungswert und ggfs. den Restwert des Fahrzeugs. Im Falle eines Totalschadens ist sowohl Wiederbeschaffungswert als auch Restwert für die ordnungsgemäße Regulierung erforderlich. Im Falle eines Reparaturschadens spielt das Verhältnis zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten unter Umständen eine Rolle in der Schadenregulierung. Ein möglicherweise anfallender merkantiler Minderwert ist in einem sachlich und fachlich korrekten Schadengutachten nach einem Autounfall ebenfalls enthalten. Dies ist erforderlich, damit der merkantile Minderwert dokumentiert ist und Sie auch diesen Anspruch ggfs. durchsetzen können. Das entsprechende Haftpflichtschadengutachten stellt im Anschluss die Grundlage für die Schadenregulierung und die darauf folgende Auszahlung des Unfallschadens an den Anspruchsteller bzw. die am Schaden beteiligten Parteien (z.B. die Werkstatt) dar.
Was kostet das Gutachten eines KFZ Sachverständigen?
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten für die Einholung eines Schadengutachtens zu tragen, sofern der Schaden nicht ein sogenannter Bagatellschaden ist. Ob es sich um einen Bagatellschaden handelt prüfen wir im Rahmen der Beauftragung für Sie!
Die Kosten für die Gutachtenerstellung hängen primär von der Schadenhöhe und den zugehörigen Nebenkosten ab. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls ist das Gutachten somit für Sie kostenneutral. Die gegnerische Versicherung trägt diese sogenannten Schadenfeststellungskosten für Sie!
Die Schadenabwicklung in der heutigen Zeit erfordert neben einer kompetenten Unterstützung in der Schadenabwicklung auch im Großteil aller Fälle ein fundiertes Schadengutachten. Alleine die Feststellung der Höhe der Reparaturkosten ist nicht ausreichend. Auch alle sonstigen Positionen wie der merkantile Minderwert spielen in der Regulierungspraxis neben der Lichtbilddokumentation zur Beweissicherung eine erhebliche Rolle.
Das Vertrauen in einen KFZ Sachverständigen zahlt sich aus!
Wer steht hinter KFZ Gutachter Schwarzwald?
Wir, die KFZ Gutachter Süd GmbH, sind für unsere Kunden täglich ausgehend von unseren Standorten in Rottweil und Oberndorf im Bereich der südlichen Schwarzwaldregion unterwegs und betreuen Sie rund um die Erstellung von Unfallschadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall.
Vor allem in den Regionen unseres Einzugsgebietes, aber auch darüber hinaus, begutachten wir die Fahrzeuge unserer Kunden sowohl in Werkstätten, bei Ihnen zu Hause, an der Arbeitsstelle oder bei Abschleppunternehmen:
Wo wir für Sie unterwegs sind:
- Alpirsbach
- Baiersbronn
- Dornstetten
- Freudenstadt
- Furtwangen
- Hardt
- Lauterbach
- Loßburg
- Mönchweiler
- Oberndorf
- Peterzell
- Pfalzgrafenweiler
- Rottweil
- Schiltach
- Schonach
- Schönwald
- Schramberg
- St. Georgen
- Sulz am Neckar
- Tennenbronn
- Titisee-Neustadt
- Triberg
- Unterkirnach
- Villingen-Schwenningen
Warum sollten Sie uns beauftragen?
Dokumentation zur Beweissicherung.
Besichtigung des Fahrzeugs an Ihrem Wunschort.
Kalkulation aller erforderlichen Positionen.
Schriftliche Ausarbeitung aller Details.
Zügiger Versand der Dokumente zur Regulierung.
Sie haben noch Fragen? Besprechen Sie ihr Anliegen noch heute mit einem Gutachter und sichern Sie Ihre berechtigten Ansprüche!
Patrick Kohl ist zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, IfS GmbH
Patrick Kohl ist von der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
Die KFZ Gutachter Süd GmbH ist Bewertungspartner der classic-analytics.
Die KFZ Gutachter Süd GmbH ist im Verzeichnis der Altfahrzeug-Sachverständigen gelistet.